Gesetzlicher Schutz ist unzureichend
Jeder Arbeitnehmer ist während der Arbeit sowie auf dem direkten Weg und zurück gesetzlich unfallversichert. Stößt Ihnen als Arbeitnehmer z.B. während der Freizeit ein Unfall zu, haben Sie zwar Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente, diese wird aber nur gezahlt, wenn Sie so gut wie gar nicht mehr arbeiten können.
Viele haben keinen Anspruch auf gesetzliche Unfallrente
Noch dramatischer ist die Situation zum Beispiel für viele Selbstständige und Freiberufler: Wenn diese nicht freiwillig gesetzlich versichert sind, haben sie gar keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.
Nur private Unfallversicherung schließt Absicherungslücke
Von der privaten Unfallversicherung bekommen Sie eine einmalige Auszahlung oder eine monatliche Unfallrente, falls Sie durch einen Unfall einen bleibenden Gesundheitsschaden davontragen. Die so genannte Invaliditätssumme wird in der Regel ab einem Prozent Invalidität entsprechend des Invaliditätsgrades gezahlt.
Individueller Vergleich Die Anbieter unterscheiden sich zum Teil erheblich in Preis und Leistung. Hinzu kommt, dass einige Gesellschaften z.B. Unfälle durch Risikosportarten ausschließen. Nur eine individuelle Beratung durch Experten kann Ihren individuellen Versicherungsbedarf ermitteln.
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